Truppmann Teil 2
Voraussetzungen
- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den
Feuerwehrdienst (u.a. die berufsgenossenschaftlichen
Grundsätze G 26, G41, Mindestgröße 1,65 m, Mindestgewicht: 55 kg),
- erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge
Truppmann Teil I
Sprechfunker
Atemschutzgeräteträger
Inhaltliche Schwerpunkte
Ziel der Truppmannausbildung Teil II ist der Einsatz im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.
Lehrgangsorganisation
Rechtsgrundlagen
Grundlagen des Zivil- und Katastrophenschutzes
ABC-Gefahrstoffe
Sonderfahrzeuge
Rettung
Löscheinsatz
Technische Hilfeleistung
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Physische und psychische Belastung
Rettungsmaßnahmen im Zivilschutz
Hygiene
Wasserförderung
Objektkunde
Leistungsnachweis
Dauer
5 Tage
Min. 80 Stunden



