Truppmann
Vorrausetzungen
- die Vollendung des 16. Lebensjahres,
- die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den
Feuerwehrdienst (u.a. die berufsgenossenschaftlichen
Grundsätze G 26, G41, Mindestgröße 1,65 m, Mindestgewicht: 55 kg),
- die charakterliche Eignung,
- die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit sowie
- die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung und im
Einsatzdienst.
Inhaltliche Schwerpunkte
Ziel der Truppausbildung Teil I ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Lehrgangsorganisation
Rechtsgrundlagen
Brennen und Löschen
Fahrzeugkunde
Gerätekunde
Rettung
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Löscheinsatz
Technische Hilfeleistung
Verhalten bei Gefahren
Unfallversicherung
Leistungsnachweis
Bemerkungen
Dauer
10 Tage
Min. 70 Stunden